- Kirchenasyl
- Kịr|chen|asyl 〈n. 11〉 Asyl in der Kirche für Personen, die von der Abschiebung bedroht sind ● jmdm. \Kirchenasyl gewähren
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Kịr|chen|asyl, das:jmdm. (bes. von der Ausweisung bedrohten Asylbewerbern) in kirchlichen Gebäuden vorübergehend gewährtes ↑ Asyl (1).* * *
Kirchen|asyl,die Praxis einzelner (v. a. evangelischer) Kirchengemeinden in Deutschland, Asylbewerbern, die nach Ablehnung ihrer Asylanträge unmittelbar von der Abschiebung bedroht sind, bei besonderen Härtefällen in kirchlichen Gebäuden vorübergehend Zuflucht zu gewähren, um in dieser Zeit ein (dauerndes) Bleiberecht für sie zu erwirken. Der Begriff »Kirchenasyl« wurde Ende 1993 im Zusammenhang mit der »Asylrechtsdebatte« von den Medien geprägt und ist von dem religionsgeschichtlichen Begriff des Asylrechts zu unterscheiden. Das Kirchenasyl führte zu Kontroversen zwischen Kirchenvertretern und staatlichen Stellen. Die Befürworter des Kirchenasyls sehen in ihm kein Sonderrecht neben dem staatlichen Recht, sondern weisen auf die besondere Pflicht der Christen hin, Fremden und Verfolgten Schutz zu gewähren.* * *
Kịr|chen|asyl, das: jmdm., bes. von der Ausweisung bedrohten Asylbewerbern, in kirchlichen Gebäuden vorübergehend gewährtes ↑Asyl (1): jmdm. K. gewähren; das Wort des Innenministers, die Polizei werde in keine Kirche und in keine kircheneigene Wohnung eindringen, um ein K. zu beenden (Zeit 11. 7. 97, 2).
Universal-Lexikon. 2012.